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#1

Gerichtsurteil - Hotelkritik

in INTERNET MEDIENWELT 30.11.2011 14:36
von Silberadler • Rhino | 1.027 Beiträge

Hallo,

Auch wenn man noch so versucht bei den Unterkünften sachlich die Dinge zu beschreiben, so bleibt es aber nicht aus, dass Kritik anfällt, die einem Dritten nicht gefällt. Danach wird man als Betreiber aufgefordert, den Beitrag zu löschen. Sollte dies nicht geschehen, dann werden Konsequenzen angedroht. Hier ein Gerichtsurteil, dass einem Rechtssicherheit geben sollte.

„Hotelier unterliegt erneut bei Gerichtsstreit um Onlinekritik“

Hotelier unterliegt erneut bei Gerichtsstreit um Onlinekritik

(Bottighofen/CH, 22. Mai 2009) Ein deutscher Hotelier unterliegt zum zweiten Mal beim einem Versuch, gerichtlich gegen Verfasser von Hotelbewertungen vorzugehen. Die Meinungsfreiheit der beklagten Urlauber wird durch diese Urteile erneut bestätigt und unterstreicht die Bedeutung von Gästemeinungen, teilt Holidaycheck (Bottighofen/Schweiz) mit. Dem Besitzer eines Hotels in Bansin, Mecklenburg-Vorpommern, war die öffentlich kund getane Meinung über sein Haus ein Dorn im Auge und er versuchte gleich zweimal, seine ehemaligen Gäste mundtot zu machen. Das Urteil ist klar: Hoteliers dürfen Gäste nicht unter Druck setzen, Bewertungen in einem Reiseportal zurück zu ziehen.

Nachdem der Bansiner Hotelier bereits 2006 einen Urlauber aufgrund seiner Hotelbewertung bei HolidayCheck, dem größten deutschen Meinungsportal für Urlaub, erfolglos verklagte, startete er zwei Jahre später einen weiteren Versuch. Das zweite Urteil ist nun seit wenigen Tagen rechtskräftig.

Zu den gerichtlichen Auseinandersetzungen kam es, da die beiden aus Berlin und Dresden stammenden Gäste zu ihren Bewertungen standen und diese nicht löschen lassen wollten. Streitpunkte waren u.a. Ausführungen über "eine unzureichende Zimmerreinigung" und "inkompetentes Personal an der Rezeption" sowie Rauchgestank im Zimmer. Auch die Titel der Bewertungen "Mehr Schein als Sein" und "Maximal 3 Sterne..." wollte der Hotelier nicht akzeptieren.

Das Gericht wies die Klagen zurück mit der Begründung: „Die Äußerungen stellen Werturteile dar, die weit von einer diffamierenden Schmähkritik entfernt und daher von dem Recht zur freien Meinungsäußerung gedeckt sind.“ Zwar sei eine subjektive, negative Bewertung grundsätzlich dazu geeignet, die Buchungsabsicht eines Lesers zu beeindrucken. Jedoch sei Sinn und Zweck für die User eines Meinungsportals „verschiedene subjektive Bewertungen zu lesen und sich daraus einen eigenen, ebenfalls bewertenden Gesamteindruck zu verschaffen“. Dieser Eindruck kann „als Entscheidungsgrundlage für künftige Buchungen dienen“.

Christine Stegmayer, Justitiarin bei HolidayCheck, zu dem aktuellen Urteil: „Wir freuen uns sehr, dass erneut der legitime Stellenwert von Hotelbewertungen gerichtlich festgestellt wurde.“ Der Fall Bansin besitzt zum Glück Seltenheitswert. Viele Hoteliers wissen um die Wichtigkeit und den Nutzen des Web 2.0 für ihren Betrieb. Sie treten mit ihren bewertenden Gästen dankbar in den Dialog und nutzen die Möglichkeit bei HolidayCheck, Bewertungen zu kommentieren.

Ganz in diesem Sinne befürwortet daher HolidayCheck auch die Fortsetzung des konstruktiven Dialogs mit der Hotellerie. So haben Hotrec und die führenden Hotelbewertungsportale erst jüngst auf Initiative der Hotelverbände in Deutschland, Österreich und der Schweiz gemeinsame Spielregeln zum besseren gegenseitigen Verständnis und zur Verhinderung missbräuchlicher Hotelbewertungen vereinbart.

HolidayCheck ist das größte Hotelbewertungsportal im deutschsprachigen Raum. Hier können Menschen ihre Urlaubserfahrungen mit anderen teilen. Die Schwerpunkte liegen auf den Bewertungen und Fotos ehemaliger Gäste für Hotels sowie auf der Möglichkeit, mit diesen Gästen in direkten Kontakt treten zu können. Mit Hilfe dieses gesammelten Erfahrungsschatzes und den vielfältigen Kommunikationsmöglichkeiten kann sich jeder Urlaubsinteressierte selbst beraten.

Hotrec ist der Dachverband der Hotels, Restaurants & Cafés in Europa. Das Gastgewerbe zählt allein in der Europäischen Union 1,5 Millionen Unternehmen und 8 Millionen Beschäftigte. Hotrec vereinigt 39 nationale Unternehmens- und Arbeitgeberverbände aus 24 europäischen Ländern.

P.S. Nicht aus akutem Anlass!

Gruß Mike

Quelle:
http://www.tophotel.de/index.php?4a16a653100c7|1

Angefügte Bilder:
TophotelLogo.jpg

Aus einem Grashalm wird ein Vogelnest.
(Weisheit der Ovambo)


zuletzt bearbeitet 30.11.2011 18:33 | nach oben springen

#2

RE: Gerichtsurteil - Hotelkritik

in INTERNET MEDIENWELT 01.12.2011 07:32
von Crazy Zebra • Admin | 2.556 Beiträge

Hallo.

hier zu meine Meinung und aus meiner Sicht der wichtigste Absatz in diesem Artikel

«Das Gericht wies die Klagen zurück mit der Begründung: „Die Äußerungen stellen Werturteile dar, die weit von einer diffamierenden Schmähkritik entfernt und daher von dem Recht zur freien Meinungsäußerung gedeckt sind.“ Zwar sei eine subjektive, negative Bewertung grundsätzlich dazu geeignet, die Buchungsabsicht eines Lesers zu beeindrucken. Jedoch sei Sinn und Zweck für die User eines Meinungsportals „verschiedene subjektive Bewertungen zu lesen und sich daraus einen eigenen, ebenfalls bewertenden Gesamteindruck zu verschaffen“. Dieser Eindruck kann „als Entscheidungsgrundlage für künftige Buchungen dienen“»


Das Meinungen immer oder meist subjektiv sind steht wohl ausser Frage.
Daher werde ich Kritik die nicht auf Beleidigung und Diffamierung oder persönliche Abrrechnungen aufbauen hier immer zulassen.

Was ich aber nicht sehr mag, und das schreibe ich hier sehr offen, wenn ein neuer USER im ersten Beitrag

«warnt vor XY» Autovermieter, Lodgen xy PP
«Lobhudeleien» bei denen der Zweck offensichtlich erscheint

Wer kritische Beiträge verfasst, die angemessen sind, ist hier willkommen, nur sollte diese Person/en auch mit ihrem Namen
gerade stehen (nötigenfalls)

Liebe Grüsse Kurt


Afrika - eine Liebesgeschichte - Drama & Lovestory - das volle Programm

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#3

RE: Gerichtsurteil - Hotelkritik

in INTERNET MEDIENWELT 07.12.2011 20:51
von Afrika Sonne (gelöscht)
avatar

Zitat von Crazy Zebra
Wer kritische Beiträge verfasst, die angemessen sind, ist hier willkommen, nur sollte diese Person/en auch mit ihrem Namen
gerade stehen (nötigenfalls)



Hallo Kurt,

seit wann dürfen denn hier kritische Äußerungen nur noch mit kompletter Namensunterschrift getätigt werden???
Auch finde ich, kann man nicht generell sagen, was für einen ersten Beitrag ok ist oder nicht. Wenn ich aus Namibia zurück komme, mich in einem Forum anmelde und über ein ganz tolles Projekt berichten will... warum nicht? Das kann durchaus "Lobhudelei" sein...

Grüße von
Afrika Sonne


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#4

RE: Gerichtsurteil - Hotelkritik

in INTERNET MEDIENWELT 07.12.2011 23:54
von Crazy Zebra • Admin | 2.556 Beiträge

Hallo,

ne er muss nicht hier den Namen nennen, kommt es aber zu einer Abmahnung oder ähnlichem muss er dann eben schon mit seinem Namen oder IP gerade stehen.
Ein Forum ist kein rechtsfreier Raum wo man anonym sich ausleben darf, auf kosten anderer- nun zumindest hier nicht ;-)

Ein Forenbetreiber steht mit seinem Namen in der Pflicht und das gilt dann nötigenfalls auch für FoMi's
Oder würde irgend jemand hier für jemand der "Anonymus" heisst die Kohlen aus dem Feuer holen.

Also wenn ich jemand beschuldige, tue ich das immer unter meinem und mit meinem Namen. bevorzugt direkt mit der Gegenpartei


Grüsse Kurt

PS
Kritische Äusserungen oder Vorwürfe die nicht belegt werden können - da sehe ich schon einen Unterschied.
In vielen Foren hab ich schon erlebt das ein User die Platform für persönliche Rachefeldzüge missbraucht hat,
diesen FoMi' geht es dann auch am A.... vorbei wenn ein Forum geschlossen wird.


Afrika - eine Liebesgeschichte - Drama & Lovestory - das volle Programm

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#5

RE: Gerichtsurteil - Hotelkritik

in INTERNET MEDIENWELT 08.12.2011 08:44
von Guido (gelöscht)
avatar

Hallo Kurt,

Zitat von Crazy Zebra
Ein Forenbetreiber steht mit seinem Namen in der Pflicht und das gilt dann nötigenfalls auch für FoMi's
Oder würde irgend jemand hier für jemand der "Anonymus" heisst die Kohlen aus dem Feuer holen.



Ich kenne die rechtliche Lage in der Schweiz nicht. In Deutschland ist es so, dass Du als Forenbetreiber erst ab dann in der sogenannten Mitstörerhaftung bist, wenn Du explizit auf einen problematischen Eintrag hingewiesen wirst. Egal wie hier ein Hotel verrissen wird, dass Hotel kann weder die Schließung des Forums verlangen, noch Dich als Forenbetreiber in Haftung nehmen. Erst wenn sie Dich als Forenbetreiber auf den problematischen Eintrag hingewiesen haben und Du dann nicht in angemessener Zeit reagierst, könnte das Hotel Dich haftbar machen. Da muss man das "könnte" aber auch noch unterstreichen, denn siehe aktuelles Urteil ist ein sehr weiter Bereich vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.

Für denjenigen, der eine Kritik schreibt, machen ggf. kleine Formulierungsdetails den großen Unterschied: "Ich finde das Hotel dreckig." ist ganz klar eine Meinungsäußerung und zu 100 Prozent vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Schreibt man stattdessen "Das Hotel ist dreckig." dann ist das juristisch eine Tatsachenbehauptung. Tatsachenbehauptungen muss man im Zweifelsfall beweisen können.

Ansonsten ist ein wachsames Auge, was auffallend positive oder negative Kritiken gerade bei neuen FoMis angeht, sicher hilfreich.

Beste Grüße

Guido


zuletzt bearbeitet 08.12.2011 08:48 | nach oben springen


     
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